Zivilklage, Mietstreitigkeiten, Forderungs-Durchsetzungen, Forderungsabwehr, u.a.
Neben dem einen Teil des deutschen Rechtssystem, dem Strafrecht, gibt es einen zweiten Teil, das Zivilrecht, welches sich mit zivilrechtlichen Streitigkeiten, wie z.B. Mietstreitigkeiten, Forderungsdurchsetzungen oder Forderungsabwehr beschäftigt.
Im Gegensatz zur strafrechtlichen Verfolgung, die mit der Bestrafung des Täters endet, werden im Zivilrecht zwar Urteile gefällt, es findet aber keine Verurteilung statt.
Eine andere Bezeichnung des Zivilrechts ist der Begriff "Privatrecht". Bekannte Bereiche des Zivilrechts sind das Personenrecht, das Familienrecht, das Erbrecht, das Sachenrecht und das Schuldrecht.
Somit werden in den verschiedenen zivilrechtlichen Abteilungen wie z.B. Erbstreitigkeiten, Scheidung, Unterhaltsansprüche sowie auch Aufenthaltsrecht von "Trennungs-Kindern".
Weitere geläufige Formen des Zivilrechts sind das Eherecht, das Jugendrecht und das Scheidungsrecht - diese Rechte gehören zum Familienrecht.
Das Schuldrecht befasst sich mit den Schuldverhältnisse zweier Parteien. Das Sachenrecht betrifft Vermögensrechtliche Dinge und die damit verbundenen Streitigkeiten zweier oder mehrerer Interessensgemeinschaften über bewegliche Gegenstände oder auch z.B. Grundstücken. Meist geht es dabei um die Klärung der Besitzverhältnisse.
Über Dinge, die Personen an sich betreffen, entscheidet das Personenrecht.
Natürlich gibt es auch beim Zivilrecht mehrere Sonderfälle, die in additionalen Absätzen geregelt sind. Ein Beispiel ist das Handelsrecht oder auch bestimmte Fragen zum Mietrecht oder Arbeitsrecht. Denn die Bemühung des Zivilrechts ist auch in diesem Bereichen durchaus häufig notwendig, z.B. bei Kündigungen und Verträgen Klarheit in allen Punkten über Rechte und Pflichten zu erlangen.
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Axel F. Schierholz
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